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Ulrich Vosgerau
Ulrich Vosgerau ist Rechtsanwalt und gilt laut Böll-Stiftung und Otto-Brenner-Stiftung als ehemaliger stellvertretender Vorsitzender und ehemaliges Kuratoriumsmitglied der Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Vosgerau trat mehrfach als juristischer Vertreter der AfD in bedeutenden Verfahren auf. So war er unter anderem Prozessbevollmächtigter der Partei vor dem Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der unbeschränkten Grenzöffnung für auf dem Landweg einreisende Asylbewerber im September 2015. Zudem war er als Gutachter auf Vorschlag der AfD an einer öffentlichen Anhörung zum Stiftungsfinanzierungsgesetz im Oktober 2023. 2024 trat er als Strafverteidiger von Björn Höcke im Prozess in Halle auf.
Als politischer Akteur und Teilnehmer trat Vosgerau im Rahmen der rechtsradikalen Konferenz im November 2023 auf, in der das verfassungsfeindliche „Remigrationskonzept“ von Martin Sellner besprochen wurde, bei dem es unter anderem um die Vertreibung auch von deutschen Staatsbürgern ging. Er distanzierte sich bis heute nicht von diesem Konzept, trat aber öffentlichkeitswirksam als Protagonist im Kampf gegen die Berichterstattung von Correctiv auf.
Das Landgericht Hamburg lehnte seine Klage gegen Correctiv im Dezember 2025 als unbegründet ab. 2025 stand er als Anwalt des rechtsextremen Compact Magazins vor dem Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, wo zwar das Verbot der Zeitschrift aufgehoben wurde, aber er sich abhören musste, dass das „Remigrationskonzept“ als verfassungswidrig festgestellt wurde.
Vosgerau äußerte sich seitdem regelmäßig offen gegenüber Martin Sellner und bekannte eine lange Bekanntschaft zum rechtsextremen Netzwerker Gernot Mörig.
Neben seiner juristischen Tätigkeit publiziert Vosgerau regelmäßig für die Junge Freiheit und Tichys Einblick und tritt als Redner in der Bibliothek des Konservatismus auf. Darüber hinaus nimmt er an Veranstaltungen der Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft teil, etwa beim Forum Freiheit 2023, wo er gemeinsam mit anderen Vertretern der Neuen Rechten diskutierte. Auch bei Veranstaltungen der DES trat er bereits mehrfach als Referent auf. Vosgerau ist Mitglied der CDU, als deren Sachverständiger er jedoch abberufen wurde. Laut eigener Partei zeige nach der Einbindung in der rechtsradikalen Szene sein „Verhalten …, dass er als Sachverständiger in keiner Weise geeignet“ sei.
Zum ethnokulturellen Volksbegriff äußerte sich Vosgerau wie folgt:„Der ethnokulturelle Volksbegriff war der Volksbegriff der Väter und Mütter des Grundgesetzes.“ Dieser Begriff des „ethnokulturellen Volksbegriffs“ wird in der neuen Rechten auch als Aspekt des „Ethnopluralismus“ bezeichnet. Sollte Vosgerau dabei nicht die Väter und Mütter, sondern den Geist des Grundgesetzes selbst meinen, scheint er sich grundsätzlich zu irren: „Das Konzept des Ethnopluralismus stellt ein bedeutsames Ideologem innerhalb der völkisch-nationalistischen Einstellungsmuster der Neuen Rechten dar. Dieser Begriff dient dazu, statt von verschieden ‘Rassen’ von Völkervielfalt zu sprechen und so den zugrundeliegenden Rassismus zu verschleiern.“ (VS-Bericht, 2022)